Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1 Lieferungen und Leistungen der REISS Schweiz AG (nachfolgend ”REISS”) unterliegen diesen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, wobei sie durch die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Punkte ihre Gültigkeit nicht verlieren. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen und dem französischen Text geht der deutsche Text vor.
1.2 Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von REISS schriftlich bestätigt werden. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Geschäftsbedingungen des Käufers mit den vorliegenden Bestimmungen, gehen die Verkaufs- und Lieferbedingungen von REISS vor.
1.3 Jede Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung von REISS.
2. Offerten und Bestellungen
2.1 Offerten von REISS sind bis zum Eingang der Annahme des Käufers oder dem in der Offerte von REISS genannten Zeitpunkt gültig. Vorgängig kann REISS Ihre Offerte jederzeit widerrufen. Eine Offerte kann nur als Ganzes angenommen werden. Offerten für Lieferungen ab Lager erfolgen unter dem Vorbehalt, dass im Zeitpunkt der Annahme der Offerte die offerierte Ware noch ab Lager erhältlich ist.
2.2 Bestellungen des Kunden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch REISS. Dies kann durch Auftragsbestätigung oder Lieferschein erfolgen. Das Risiko irrtümlicher Bestellungen trägt der Käufer.
2.3 Katalogpreise und Angaben sind freibleibend und können ohne vorherige Bekanntgabe geändert werden. Angaben über Masse, Gewichte, Leistungen und dergleichen sind nur soweit verbindlich, als sie von REISS schriftlich bestätigt werden.
3. Preis, Zahlungsbedingungen
3.1 Alle Preise gelten, sofern nichts anderes vereinbart in Schweizer Franken zuzüglich Mehrwertsteuer (MWST) ab Domizil bzw. Depot REISS. Massgebend sind die Preise gemäss Offerte oder Auftragsbestätigung REISS. Nebenkosten wie z.B. Fracht und Verpackung gehen zulasten des Käufers und werden separat in Rechnung gestellt. REISS behält sich das Recht vor, Rechnungsbeträge unter CHF 40,- zu diesem Mindestbetrag zu verrechnen. Rechnungen, die nicht innert 10 Tagen nach Fakturadatum schriftlich beanstandet werden, gelten als akzeptiert.
3.2 Kaufpreis und Nebenkosten sind netto, ohne Abzug eines Skontos, innert der von REISS verlangten Zahlungsfrist zur Zahlung fällig (Verfalltag). Ab Verfalltag ist ohne besondere Mahnung ein Verzugszins von 6% geschuldet. Durch die Zahlung von Verzugszinsen wird die Verpflichtung zur vertragsgemässen Zahlung nicht aufgehoben.
3.3 Ist ein Käufer mit Zahlungen aus früheren Leistungen in Verzug, ist er zahlungsunfähig geworden oder steht seine Zahlungsfähigkeit sonstwie in Zweifel, ist REISS berechtigt, die Lieferung von der Leistung von Sicherheiten oder von Vorauszahlung innert einer bestimmten Frist abhängig zu machen. Andernfalls kann REISS vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen oder an der Erfüllung des Vertrages festhalten.
3.4 Befindet sich der Käufer im Annahmeverzug, so ist REISS berechtigt, Rechnung zu stellen und der Rechnungsbetrag wird unabhängig von der Lieferung fällig. Kosten für Lagerung und alle anderen entstehenden Kosten werden dem Käufer ebenfalls in Rechnung gestellt.
3.5 Allfällige Ansprüche des Käufers gegenüber REISS berechtigen diesen weder zu Zahlungsrückbehalten noch zur Verrechnung.
4. Lieferung
4.1 Die Lieferung erfolgt ab Domizil bzw. Depot von REISS und geht zulasten und auf Risiko des Käufers. Die Versandart wird, soweit nichts anderes vereinbart, von REISSbestimmt. Verpackungen werden nicht zurückgenommen. Teillieferungen sind gestattet und gelten als selbständiges Geschäft.
4.2 Reklamationen über mangelhafte Lieferung sind nach Eingang der Ware beim Kunden innert 8 Tagen REISS schriftlich anzuzeigen, ansonsten die Ware als angenommen gilt. Für Schäden, die während des Transportes eingetreten sind, übernimmt REISS keine Haftung. Diese sind ausschliesslich beim Transporteur geltend zu machen.
4.3 Die angegebenen Lieferfristen werden nach bester Möglichkeit eingehalten, sind jedoch nicht verbindlich. Verzögerungen berechtigen den Käufer weder zum Rücktritt noch zur Annahmeverweigerung noch zu Schadenersatz. Bei längeren Verzögerungen kann der Käufer, sofern eine angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen ist, vom Vertrag zurücktreten unter Verzicht auf Schadenersatz. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Krieg, Streiks, Betriebs- und Transportstörungen, Naturereignisse, Katastrophen und dergleichen bei REISS oder seinen Lieferanten entbinden REISS von den Lieferverpflichtungen, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
5. Nutzen und Gefahr, Eigentumsvorbehalt
5.1 Nutzen und Gefahr gehen im Zeitpunkt der Versendung der Ware und im Falle von Annahmeverzug am vereinbarten Lieferdatum auf den Käufer über. Es ist seine Sache, ab diesem Zeitpunkt für einen allfälligen Versicherungsschutz zu sorgen.
5.2 Die von REISS gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung der Verbindlichkeiten des Käufers im Eigentum von REISS. REISS ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt ohne weiteres im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
5.3 Pläne, Zeichnungen und andere Unterlagen, überhaupt alle Erzeugnisse geistigen Eigentums, gehen nicht in das Eigentum des Käufers über und dürfen daher unter Vorbehalt der schriftlichen Zustimmung durch REISS weder abgezeichnet, kopiert, verwertet oder Drittpersonen überlassen werden.
6. Rücksendungen
6.1 Von REISS ausgelieferte, bestellungskonforme Ware kann nur zurückgenommen werden, wenn REISS ausdrücklich zustimmt und wenn die Ware einwandfrei, ungebraucht und originalverpackt auf Kosten und Risiko des Käufers retourniert wird. Sonderanfertigungen, gebrauchte oder auf Kundenwunsch speziell bestellte Ware kann nicht zurückgenommen werden.
6.2 Der retournierte Warenwert wird, sofern CHF 30,- übersteigend, dem Kunden gutgeschrieben. Für Handling und Kontrolle wird ein Abzug von 10% , mindestens CHF 90 vorgenommen.
7. Gewährleistung
7.1 Auf die von REISS gelieferte Ware wird eine Gewährleistung für Material- und Fabrikationsfehler entsprechend den Bedingungen des jeweiligen Lieferanten von
REISS, beschränkt auf maximal 12 Monate, gewährt, sofern die Rechnung bezahlt und die Mängelrüge rechtzeitig erfolgt ist. Die Gewährleistungdauer beginnt mit dem Lieferdatum.
7.2 Treten während der Gewährleistungzeit allfällige Mängel auf, wird REISS nach ihrer Wahl das mangelhafte Produkt entweder kostenlos reparieren oder ersetzen, sofern die Mängel unverzüglich, spätestens innert 8 Tagen nach deren Auftreten schriftlich REISS angezeigt worden sind. Fehlerhafte Produkte sind vor Ort zur Besichtigung bereitzuhalten oder sind, sofern verlangt, auf Kosten des Käufers an REISS zu retournieren. Ausgetauschte Produkte gehen in das Eigentum von REISS über.
7.3 Eine weitergehende Gewährleistung, insbesondere für den unterbrechungs- und fehlerfreien Betrieb oder die Eignung der Produkte für einen bestimmten Gebrauch, wird nicht übernommen.
7.4 Jede Gewährleistung entfällt, sofern eine normale Abnutzungserscheinung vorliegt oder ein Mangel darauf beruht, dass der Käufer oder ein Dritter ohne ausdrückliche Zustimmung von REISS Produkte verändert, unsachgemäss benutzt oder repariert hat, oder Produkte nicht den Richtlinien gemäss installiert, betrieben oder gewartet worden sind. Es obliegt dem Käufer nachzuweisen, dass die Produkte sachgemäss im Sinne dieser Bestimmung verwendet worden sind.
7.5 Diese Bestimmung regelt die Gewährleistungpflichten von REISS abschliessend. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Schadenersatz, Wandelung oder Minderung, werden ausdrücklich ausgeschlossen.
8. Haftung
8.1 Für Schäden etwelcher Art, die dem Käufer infolge mangelhafter Lieferung entstanden sind, haftet REISS, soweit ein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verschulden vorliegt, höchstens bis zum Kaufpreis des Produktes, das den Schaden verursacht hat.
8.2 Für Schäden, die durch leichtes oder ohne Verschulden von REISS eingetreten sind, sowie für indirekte oder Folgeschäden (einschliesslich für entgangenen
Gewinn oder Betriebsunterbrüche) und Ansprüche Dritter schliesst REISS jede Haftung aus.
8.3 Allfällige Schadenersatzansprüche des Käufers müssen REISS sofort, zusammen mit der Rüge der mangelhaften Lieferung schriftlich angezeigt werden und innert
14 Tagen seit dieser Anzeige detailliert mit eingeschriebenem Brief unterbreitet werden, widrigenfalls der Verzicht auf Ersatzansprüche angenommen wird.
8.4 Die gesetzlichen Bestimmungen über die Produktehaftpflicht bleiben vorbehalten.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
9.1 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Zürich (Kanton Zürich), Schweiz.
9.2 Alle Rechtsbeziehungen des Käufers mit REISS unterliegen schweizerischem Recht (unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge
über den internationalen Warenkauf).
9.3 Erfüllungsort ist der Sitz der Gesellschaft (Bäretswil/ZH).